Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für alle Geschäftsabschlüsse zwischen der Firma - WIWA International Media GmbH
& Co. Vertriebs KG - , nachfolgend Verkäuferin genannt und dem Käufer gelten
ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Bedingungen. Etwa hiervon abweichende
allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher
Bestätigung durch die Verkäuferin anerkannt und Vertragsinhalt; ergänzende Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der nachfolgend aufgeführten
Bedingungen unwirksam sein, wird die Gültigkeit aller anderen davon nicht berührt.
2. Angebot
Alle Angebote der Verkäuferin sind freibleibend; Zwischenverkauf, Streichungen,
Lieferschluß und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
3. Lieferung
Lieferfristen, bzw. Liefertermine gelten stets als unverbindlich. Teillieferungen
und Teilabrechnungen sind zulässig. Der Versand der bestellten Ware erfolgt
auf Kosten und Gefahr des Käufers. Eventuelle, genehmigte Warenrücksendungen
erfolgen stets auf Kosten und Gefahr des Käufers.
4. Zahlung
Die gelieferten Waren werden zu den zur Zeit gültigen Preisen und den im Einzelfall
vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind innerhalb
von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern sich nicht aus der
jeweiligen Rechnung etwas anderes ergibt. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen
des Käufers ist unzulässig, es sei denn, die Gegenforderung ist anerkannt und
rechtskräftig festgestellt. Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber
und unter Berechnung der jeweils banküblichen Diskont- und Einzugsspesen entgegengenommen.
Diskontspesen werden unabhängig vom Zeitpunkt der Wechselannahme vom Fälligkeitstag
der Forderung an berechnet und sofort fällig. Für Warenrücksendungen, welche
die Verkäuferin anerkannt hat, wird eine Gutschrift erteilt. Es werden nur unbenutzte
und original verpackte Artikel zurückgenommen. Eine vorherige Rechnungskürzung
durch den Käufer ist unzulässig.
5. Zahlungsverzug
Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung
seiner Vermögensverhältnisse ein, ist die Verkäuferin berechtigt, Lieferungen
zurückzuhalten oder nach ihrer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
fordern. Befindet sich der Verkäufer in Zahlungsverzug, kann die Verkäuferin
5 % Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens
jedoch 5 % seit dem Fälligkeitstag berechnen. Darüber hinaus werden alle weiteren
Forderungen der Verkäuferin sofort fällig und eventuell eingeräumte Zahlungsziele
bzw. Stundungen gegenstandslos.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller, auch zukünftiger und bedingter
Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Verkäuferin (Vorbehaltsware).
Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern,
jedoch nicht auf andere Weise, z.B. durch Sicherheitsübereignung oder Verpfändung
darüber verfügen. Der Käufer tritt hiermit zur Sicherung seine Forderungen aus
dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an die Verkäuferin
ab. Auf Verlagen der Verkäuferin wird der Käufer die Abnehmer der Vorbehaltsware
benennen. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung des Käufers oder bei Vorliegen
von Tatsachen, die eine Zahlungseinstellung erwarten lassen, ist die Verkäuferin
berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Die Verkäuferin
ist berechtigt, die Vorbehaltsware freihändig und ohne vorherige Fristsetzung
verkaufen oder versteigern zu lassen. Werden Vorbehaltsware oder an die Verkäuferin
abgetretene Forderungen von Dritten gepfändet oder beschlagnahmt, so wird der
Käufer den Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung offenlegen und die Verkäuferin
unverzüglich durch Übersendung des Pfändungs- oder Beschlagnahmeprotokolls benachrichtigen.
Die Kosten einer Intervention der Verkäuferin trägt der Käufer.
7. Datenschutz
Die Verkäuferin ist berechtigt, Daten des Käufers - gleich, ob diese vom Käufer
oder von Dritten stammen - im Sinne der Datenschutzgesetzte zu speichern bzw.
zu verarbeiten.
8. Gewährleistung
Die Gewährleistung der Verkäuferin beschränkt sich nur auf erkennbare technische
Mängel.
9. Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist 50389 Wesseling/Rheinland. Soweit gesetzlich zulässig, wird
als Gerichtsstand für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten das Amtsgericht
Brühl vereinbart.
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